 Der ai- Jahresbericht dokumentiert auf 635 Seiten die weltweite Menschenrechtssituation in 149 Länder- Kapiteln und informiert über die Arbeit von amnesty international im vergangenen Jahr. Als unverzichtbares Nachschlagewerk liefert er außerdem Hintergrundinformationen zur politischen und sozialen Lage in den jeweiligen Regionen.
Der Bericht ist als Fischer Taschenbuch (13,90 €, ISBN 3-596-16699-3) im Buchhandel erhältlich oder kann im ai- Shop bestellt werden.
Vollständiger Jahresbericht 2005
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2004
Deutschland Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland Staatsoberhaupt: Horst Köhler (löste im Juli Johannes Rau im Amt ab) Regierungschef: Gerhard Schröder Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Auszug aus dem Jahresbeicht 2005:
- Der Polizei wurden Misshandlungen und übermäßiger Einsatz von Gewalt vorgeworfen, in vielen von amnesty international untersuchten Fällen wurden Strafverfahren gegen Polizeibeamte entweder eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
- Sorge bereitete das Ausbleiben einer aktiven und unmissverständlichen Klarstellung führender Politiker, dass die Bindung Deutschlands an das internationale Folterverbot unumstößlich ist. Folter als Mittel im Kampf gegen den "Terrorismus" wurde teils von führenden Persönlichkeiten zur Dispoistion gestellt.
- Ein Großteil der neuen Regelungen des Zuwanderungsgesetzes mit Inkraftreten des 01. Januar 2005 droht die Rechtstellung von Asylsuchenden und von Menschen ohne Aufenthaltstitel zu verschlechtern.
Polen
Amtliche
Bezeichnung: Republik Polen
Staatsoberhaupt:
Aleksander Kwasniewski
Regierungschef:
Marek Belka (löste im Mai Leszek Miller im Amt ab)
Todesstrafe:
für sämtliche Straftaten abgeschafft
Auszug
aus dem Jahresbericht 2005:
- Drei
Personen starben an den Folgen ungesetzlichen Schusswaffengebrauchs
durch Polizeibeamte
- Familiäre
Gewalt wurde weder konsequent untersucht noch strafrechtlich
geahndet
- Die
Opfer erhielten häufig keinen adäquaten Schutz
- Lesben
und Schwule wurden ebenfalls nicht in angemessener Weise von der
Polizei geschützt
- Ein
Demonstrationszug für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und
Transsexuellen in Warschau wurde verboten, was gegen das Recht auf
Versammlungsfreiheit verstieß
Litauen
Amtliche
Bezeichnung: Republik Litauen
Staatsoberhaupt:
Valdas Adamkus (löste im Juli Arturas Paulauskas im Amt ab, der
im Juli die Nachfolge von Rofandas Paksas angetreten
hatte)
Regierungschef: Algirdas
Brazauskas
Todesstrafe: für alle
Strafen abgeschafft
Auszug
aus dem Jahresbericht 2005:
- Internationale
Menschenrechtsgremien äußerten ihre Besorgnis über
die Gewalt an Frauen
- »Anti-Terrorismus-Maßnahmen«,
den Schutz für Asylsuchende und die Rechte von
Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen.
Lettland Amtliche Bezeichnung: Republik Lettland Staatsoberhaupt: Vaira Vike- Freiberga Regierungschef: Aigars Kalvtis (löste im Dezemder Indulis Emsis im Amt ab, der im März die Nachfolge Einars Repse angetreten hatte) Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Auszug aus dem Jahresbericht 2005: - Ein UN- Vertragsorgan sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats äußerten Bedenken nach der Prüfung der Berichte Lettlands hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte:
- Häusliche Gewalt gegen Frauen: Weit verbreitetet, fehlende spezifische Gesetze, die diese unter Strafe stellen (Vergewaltigung in der Ehe kein eigener Strafbestand im Strafgesetzbuch), fortdauernder Handel mit Frauen und Mädchen zwecks sexueller Ausbeutung.
Russland
Amtliche Bezeichnung: Russische Föderation
Staatsoberhaupt: Wladimir Putin
Regierungschef: Michail Fradkow (löste im März Michail Kasjanow im Amt ab)
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
- Im Kontext des Konflikts in der Tschetschenischen Republik
(Tschetschenien) wurden im Berichtsjahr schwere
Menschenrechtsverletzungen begangen
- Folterungen und Misshandlungen wurden nach wie vor aus Hafteinrichtungen in der gesamten Russischen Föderation gemeldet.
- Berichte über Angriffe, zum Teil mit Todesfolge, auf Angehörige
ethnischer und nationaler Minderheiten sowie auf Ausländer gingen aus
vielen Regionen des Landes ein, doch wurden rassistische Gewalttaten
nur selten strafrechtlich geahndet.
- Menschenrechtsverteidiger und Personen, die sich mit Beschwerden
an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt hatten,
wurden drangsaliert und in einigen Fällen sogar gefoltert oder getötet.
- Journalisten wurden von Behördenvertretern kritisiert und sowohl
von staatlicher als auch nichtstaatlicher Seite drangsaliert und
gefoltert
Mongolei
Amtliche Bezeichnung: Mongolei
Staatsoberhaupt: Bagabandi Natsagiin
Regierungschef: Elbegdorj Tsahiagiin
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
- Journalisten, die Korruptionsfälle und Machtmissbrauch
aufdeckten, sowie Rechtsanwälte von Folteropfern liefen Gefahr, wegen
ihrer Arbeit eingeschüchtert und strafrechtlich verfolgt zu werden.
- Es herrschten unvermindert harte Haftbedingungen.
- Gewalt gegen Frauen war weit verbreitet.
- Weiterhin wird die Todesstrafe praktiziert
- Familiäre Gewalt ist die dritthäufigste Todes- und Verletzungsursache in der Mongolei
- Auch war die Straflosigkeit bei sexueller Gewalt weit verbreitet
China
Amtliche Bezeichnung: Volksrepublik China
Staatsoberhaupt: Hu Jintao
Regierungschef: Wen Jiabao
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
-
Auf einigen Gebieten waren gewisse Fortschritte in dem Bemühen um
Reformen zu verzeichnen, ohne dass dies allerdings eine wesentliche
Verbesserung der Menschenrechtslage herbeigeführt hätte.
- Nach wie vor sind im ganzen Land schwere und massive Menschenrechtsverletzungen verübt worden.
- Zehntausende Menschen waren weiterhin inhaftiert, weil sie ihre grundlegenden Menschenrechte wahrzunehmen versucht hatten.
- Zudem befanden sie sich in großer Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu werden.
- Tausende Personen wurden im Berichtsjahr zum Tode verurteilt oder hingerichtet, viele von ihnen nach unfairen Prozessen.
- Es kam vermehrt zu öffentlichen Protesten gegen Zwangsräumungen und
die Beschlagnahme von Land ohne angemessene Entschädigungsleistungen.
- Die chinesische Regierung führte weiterhin den »Krieg gegen den
Terror« als Rechtfertigung für massive Repressionen gegen die
muslimische Volksgruppe der Uiguren in Xinjiang an.
- Die Rechte auf Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren
in Tibet und anderen von Tibetern bewohnten Landesteilen erheblichen
Einschränkungen unterworfen.
- Bestimmte Gruppierungen, darunter die spirituelle Bewegung Falun
Gong, inoffizielle Christengemeinden und so genannte »Separatisten«
und »religiöse Extremisten« in Xinjiang und Tibet, waren nach wie
vor Zielscheibe massiver politischer Verfolgung.
- Rechte von Arbeitnehmervertretern auf freie Meinungsäußerung und
Vereinigungsfreiheit wurden weiterhin massiv beschnitten, unabhängige
Gewerkschaften blieben verboten.
- Es wurden weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen an Mädchen
und Frauen im Zuge der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur
Familienplanung verübt, darunter Zwangsabtreibungen und -sterilisierungen.
- Inhaftierte Frauen, darunter viele Falun-Gong-Anhänger, waren nach
wie vor in Gefahr, vergewaltigt, sexuell misshandelt oder anderweitig
gefoltert zu werden.
- Die Todesstrafe wurde auch im Jahr 2004 in großem Umfang
willkürlich angewandt und zum Teil aufgrund politischer Einflussnahme
verhängt
- Nach Informationen wurden mindestens 6000 Todesurteile und nicht
weniger als 3400 Hinrichtungen registriert, wenngleich die
tatsächlichen Zahlen um vieles höher gewesen sein müssen.
- Uigurien
- Zu den Repressionsmaßnahmen gehörten die Schließung
nicht genehmigter Moscheen, die Festnahme von Imamen, Restriktionen
beim Gebrauch der uigurischen Sprache sowie das Verbot bestimmter
uigurischer Bücher und Zeitschriften.
- Autonome Region Tibet und andere tibetische Siedlungsgebiete
- Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religions- und
Vereinigungsfreiheit blieben in hohem Maße eingeschränkt, und es kam
erneut zu willkürlichen Festnahmen und unfairen Prozessen.
- Über 100 Tibeter, vorwiegend buddhistische Mönche und Nonnen, waren
weiterhin als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert.
Laos
Amtliche Bezeichnung: Demokratische Volksrepublik Laos
Staatsoberhaupt: Khamtay Siphandone
Regierungschef: Bounyang Vorachit
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
- Im Berichtszeitraum kam es erneut zu schweren Menschenrechtsverletzungen.
- Das laotische Militär weitete seine Offensiven gegen
vornehmlich aus Angehörigen der Volksgruppe der Hmong bestehende
Rebellengruppen aus.
- Berichte über Folterungen und mindestens zwei Todesfälle in
Haft gaben Anlass zur Kritik an den Haftbedingungen und warfen ein
schlechtes Licht auf das Justizwesen.
- Mindestens vier gewaltlose politische Gefangene blieben inhaftiert.
- Zwar fällten Gerichte Todesurteile, es gab aber keine Meldungen über Hinrichtungen.
- Insbesondere evangelische Christen unterlagen in ihrem Recht auf freie Religionsausübung zunehmenden Einschränkungen.
Thailand
Amtliche Bezeichnung: Königreich Thailand
Staatsoberhaupt: König Bhumibol Adulyadej
Regierungschef: Thaksin Shinawatra
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
-
Im Verlauf des Berichtsjahres starben in diesen Landesteilen über 500 Menschen eines gewaltsamen Todes.
- Auch mindestens drei Menschenrechtsverteidiger fielen Tötungen oder dem »Verschwindenlassen« zum Opfer.
- Der Tod von über 2000 Menschen im Zuge einer im Februar 2003 von der
Regierung gestarteten Kampagne zur Drogenbekämpfung zog keine
gründlichen Untersuchungen nach sich, wodurch in den Reihen der
Sicherheitskräfte ein Klima der Straflosigkeit erzeugt wurde.
Malaysia
Amtliche Bezeichnung: Persekutuan Tanah Malaysia
Staatsoberhaupt: Raja Tuanku Syed Sirajuddin
Regierungschef: Abdullah Ahmad Badawi
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
- Im Berichtszeitraum wurde eine Königliche Untersuchungskommission
eingerichtet, um wiederholt gemeldete Arten von polizeilichen Übergriffen zu untersuchen und Empfehlungen für eine Reform der
Institutionen zu erarbeiten.
- Die Haftentlassung des ehemaligen Stellvertretenden
Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten
Prozess wegen Homosexualität zu einer Gefängnisstrafe verurteilt
worden war, stärkte das Vertrauen der Öffentlichkeit in die
Unabhängigkeit der Justiz.
- Mindestens 84 auf der Grundlage des Gesetzes zur inneren
Sicherheit inhaftierte vermeintliche Islamisten blieben ohne Anklage
oder Gerichtsverfahren in Haft.
- Eine Palette restriktiver Gesetze schränkte die Rechte auf freie
Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein.
- Mutmaßliche Arbeitsmigranten ohne gültige Papiere, Asylsuchende und
Flüchtlinge mussten mit Misshandlungen und harten Haftbedingungen
während ihrer Abschiebehaft rechnen.
- Gerichte verhängten mindestens sieben Todesurteile.
Indonesien
Amtliche Bezeichnung: Republik Indonesien
Staats- und Regierungschef: Susilo Bambang Yudhoyono (löste im Oktober Megawati Sukarnoputri im Amt ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
- Nach wie vor
trafen Meldungen über extralegale Hinrichtungen, willkürliche
Inhaftierungen und Folterungen, über sexuelle Gewalt und die Zerstörung von
Privateigentum ein.
- In Prozessen, die gegen internationale Standards verstießen, wurden
Hunderte vermeintliche Mitglieder oder Anhänger der bewaffneten
Oppositionsgruppe Bewegung für ein freies Aceh (Gerakan Aceh Merdeka GAM) zu Gefängnisstrafen verurteilt.
- Auch in anderen Regionen des Landes führte die Unterdrückung
von Unabhängigkeitsbestrebungen zu Menschenrechtsverletzungen.
- Häufig übte die Polizei bei der Niederschlagung von Protesten und bei Festnahmen exzessive Gewalt aus.
Australien
Amtliche Bezeichnung: Australien
Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II., vertreten durch Generalgouverneur Michael Jeffery
Regierungschef: John Howard
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Auszug aus dem Jahresbericht 2005:
- Die mangelnde Wahrung der Rechte indigener Australier gab weiterhin Anlass zu Besorgnis.
- Maßnahmen zur Bekämpfung des »Terrorismus« führten zu
Gesetzesänderungen, die sich nachteilig auf die Bürgerrechte
auswirkten.
- Die Regierung führte Optionen für die Erteilung dauerhafter
Aufenthaltsgenehmigungen ein, dennoch blieb der Status Tausender
Flüchtlinge ungeklärt.
- Flüchtlingsfamilien wurden durch die von der Regierung
betriebene Politik der obligatorischen und unbefristeten Internierung
von Asylbewerbern voneinander getrennt.
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